Kostenerstattung Osteopathie
gesetzlich versicherte Patienten
Da die Osteopathie keine Regelleistung der gesetztlichen Krankenkassen ist, müssen gesetzlich versicherte Patienten in einigen Fällen die Kosten für die osteopathische Behandlung selbst tragen.
Ein Teil der gesetztlichen Krankenversicherungen gewährt einen Zuschuss zur Behandlung.
Durch meine 5-jährige Ausbildung mit 1600 Stunden bin ich ,obwohl ich keinem Verband angehöre ,berechtigt mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen abzurechnen.
Bitte informieren Sie sich unbedingt vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Sie können sich vorab über nachstehenden Link informieren:
www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste
Krankenkassen die meine Leistungen anteilig übernehmen:
- AOK
- HKK
- Techniker Krankenkasse
- BKK Daimler- Benz
- BKK Atlas- Altmann
- BKK Exklusiv
- DAK
- BIC
- Deutsche BKK
- IKK-Gesund Plus
- Securvita
Sollt Ihre Krankenkasse nicht dabei sein ,
so setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
Ich werde mich umgehend mit Ihrer Kasse in Verbindung setzen um die Formalitäten zu klären.
Kostenerstattung Osteopathie
privat und zusatzversicherte Patienten
In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung von mir nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
Erkundigen Sie sich bitte vorab, ob Ihre private Versicherung/Krankenkasse die Leistungen für Osteopathie durch einen Heilpraktiker übernimmt.
Behandlungskosten
Mein Honorar beträgt pro Sitzung